Rokoko

Rokoko

Was hat die französische Mode des Rokoko mit der Aussersihler Zunft Hard zu tun, mag sich manch einer fragen. Nun, an Farbe, Spitzen und Bändern hat es der bunt gemischten Bewohnerschaft der Quartiere ennet der Sihl noch nie gefehlt. Auch der Sonnenkönig Louis XIV liess sich einst vor den Toren Paris’ im ländlich geprägten Versailles nieder. So fühlten sich die Hard-Reiter seit 1946 dessen barocker Mode verpflichtet. Da die gute Zürcher Gesellschaft in echt zwinglianischer Manier aber eher durch vornehmes Understatement zu glänzen pflegte, gab sich die Zunft Hard aus Anlass ihres 40-jährigen Bestehens die einheitliche Kostümierung im Stil des etwas bescheideneren Rokoko. Dennoch besticht die Aussersihler Zunft noch heute durch ihr prächtiges Erscheinungsbild. Einige behaupten gar, die Zunft Hard sei die schönste aller Zürcher Zünfte mit ihren Seiden-, Brokat- und Samtstoffen, ihren Pelzverbrämungen, Spitzen- und Rüschenbesätzen.

Als Vorlage für ihre Kostümwahl dienten der Zunft Hard die zahlreichen Bildwerke und Figurinen des bekannten Zürcher Kupferstechers und Verlegers David Herrliberger (1697-1777), welche den Zürcher Rokoko um 1750 wunderbar wiedergeben. Zu Pferd reitet der Junkernstand in dezentfarbenen Röcken aus Samt und Brokat mit einem vornehmen pelzverbrämten Dreispitz. Begleitet werden sie von jungen Patriziertöchtern in eleganten dunkelroten Jagdkostümen als Amazonen im Damensattel. Die Obrigkeit der Stadtrepublik wird durch die Ratsherren im strengen schwarzen Ornat mit Halskrause verkörpert. Die Bürger des gehobenen Mittelstandes glänzen in ihrem Sonntagsstaat mit Kniehosen, weissen Strümpfen, schön verzierten Justaucorps und Spitzenjabot. Etwas weniger prunkvoll, aber nicht minder elegant präsentieren sich die Studenten. Auch die Handwerker, welche den wirtschaftlichen Alltag darstellen, treten mit Justaucorps und Dreispitz auf. Dieser sitzt bei ihnen jedoch nicht auf der weiss gepuderten, gelockten Perücke, sondern auf einer schlichten in Braun. In ihr vereinigen sich fahrende Händlerinnen und Händler und Angehörige der «gemeinen bürgerlichen Ämter und Dienste».